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- 06.06.2018 um 22:10
Die Evolution zeigt uns, dass der überlebt, der am besten angepasst ist. Als Vermittler habe ich häufig das Gefühl, dass all die neuen Anforderungen von LVRG, IDD und DSGVO nur dazu da sind, um zu selektieren, wer sich anpassen kann und wer evolutionär auf der Strecke bleibt.
Also bleibt einem nichts anderes übrig, als das Impressum anzupassen, Geeignetheitsprüfungen vorzunehmen und keine Nachrichten mehr über WhatsApp anzunehmen, damit ich nicht in Grund und Boden geklagt werde.
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Ein tröstliches Beispiel dafür, dass ich es nicht so machen muss, wie alle anderen, ist für mich immer der Wal. Er hat sich nicht angepasst. Er hat nicht abgenommen, um besser an Land zu leben. Er hat sich einen neuen Lebensraum gesucht, ist ins Wasser gegangen, wo er ohne Fressfeinde fast schwerelos chillen kann. Immer nach Weihnachten und Ostern habe ich ganz ähnliche Überlegungen.
Daraus lässt sich direkt eigentlich überhaupt keine Handlungsempfehlung ableiten, aber mich inspiriert das immer wieder, um einfach mal das ganze Problem anders zu denken. Denn es wäre nur im Extremfall eine Lösung, wegen der gestiegenen Anforderungen die Branche zu wechseln und, sagen wir, Lehrer zu werden, nur um der IDD zu entgehen.
Geeignetheitsprüfung bei Rentenversicherungen sind nun Pflicht
Aber nehmen wir mal die Geeignetheitsprüfung, die ich jetzt vor jeder Vermittlung einer Rentenversicherung der dritten Schicht machen muss. Wer mir übrigens erklären kann, wieso Vorkenntnisse, das Anlageverhalten und Risikobereitschaft in der ersten und zweiten Schicht keine Rolle spielen, darf mir gerne schreiben. Kann ja nicht nur an der systemabhängigen Rendite hängen.
Aber zurück zum Thema: Es wäre in meinen Augen eine ernstzunehmende Überlegung, die Rentenversicherung auszulagern an einen Finanzvermittler, der die Hürde eh schon nehmen muss. Das wäre ein Weg, das Problem zu lösen.
Ich kann mich aber auch hinsetzen, die vorgeschriebenen Fragen untersuchen und in verständliches Deutsch formulieren und das Ganze dann vertrieblich nutzen. Denn streng genommen klären wir den Kunden ja sowieso über die Chancen und Risiken der verschiedenen Anlageformen auf. Wenn wir es dann schaffen, die notwendigen Fragen in unser Beratungsgespräch zu bauen, dann fällt dem Kunden überhaupt nicht auf, dass er eine Geeignetheitsprüfung absolviert hat, sofern wir alles in einen genormten Fragebogen übertragen, ohne das er es merkt.
Situation an einen anpassen
Bei jeder Veränderung haben wir also nicht nur die Möglichkeit, zu versuchen uns an die Situation anzupassen und alles so umzustellen, dass wir wieder so wie vorher arbeiten können. Wir können sowohl das Spielfeld ändern als auch die Situation an uns anpassen und die Neuerung in unsere gewohnten Prozesse integrieren.
Mich erinnern daran bei jeder Veränderung die Wale. Die haben erst ihren Lebensraum gewechselt und sich dann an diesen noch minimal angepasst, optimiert, sozusagen. Und das alles ohne Unternehmensberater.
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